Wir möchten Sie ermutigen, als Autor/in für Consumer Health Digest mitzuwirken. Es war uns eine Ehre, mit einer Reihe kluger Autoren zusammenzuarbeiten, die ihre Erfahrungen auf neue und spannende Weise mit unseren Lesern teilen, und wir freuen uns über Ihre Bewerbung, um Teil unseres großartigen Teams zu werden.
Unsere Autoren sind bekannt für ihre wertvollen Einblicke aus der Perspektive des Consumer Health Digest. Sie helfen uns, unseren Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Dank ihrer Beiträgekönnen wir unserer Community regelmäßig hochwertige, wertvolle Inhalte bereitstellen.
So starten Sie
1) Der erste Schritt besteht darin, unsere Richtlinien für Autoren. Dadurch werden Sie mit den Anforderungen einer Autorentätigkeit auf unserer Website vertraut gemacht. In den Richtlinien finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Verhaltensregeln für Autoren. Es ist äußerst wichtig, dass diese Richtlinien strikt befolgt werden, da wir bei Consumer Health Digest einen hohen Qualitätsstandard gewährleisten möchten.
2) Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars. Wenn Sie Interesse an einer Mitarbeit haben, füllen Sie bitte als Nächstes unser Bewerbungsformular aus. Sie benötigen dazu die folgenden Angaben:
- Ihr Name und Ihre Kontaktdaten.
- Die URL Ihrer Website.
- Schreibproben, die bestimmte Themen klar und interessant darstellen, sowie die Qualität der Beiträge, die Sie für den Consumer Health Digest einreichen möchten, helfen uns, Ihre Fähigkeit zur Erstellung hochwertiger und wertvoller Inhalte für das Programm einzuschätzen.
Wichtig zu beachten:
Aktuell erreichen uns täglich zahlreiche neue Anfragen. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld, da wir diese so schnell wie möglich und in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeiten. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass wir nicht so umgehend antworten können, wie wir es uns wünschen.
Wir hoffen, von Ihnen zu hören.
Bitte beachten Sie: Die alleinige Entscheidung darüber, ob Sie in unser Autorenprogramm aufgenommen werden, liegt bei Consumer Health Digest.
Letzte Änderung: 11. Januar 2019

